BTM-Tresore und BTM Tresor für Betäubungsmittel zugelassen nach §15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Apotheken, Kliniken und Arztpraxen.
BTM-Tresore und als BTM Tresor zertifizierte Sicherheitsschränke für Betäubungsmittel nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Ärzte, Apotheken,Tierärzte, Pflegeheime, Altenheime, Kliniken und Krankenhäuser.
Jeder BTM Tresor und BTM Sicherheitsschrank ist zugelassen, hat ein entsprechendes Zertifikat und eine Prüfplakette (EN 1143-1, Widerstandsgrad 1) an der Türinnenseite.
Ausstattung eines BTM Tresors in Sicherheit und Komfort.
Serienmäßig sind alle BTM Tresore mit einem Doppelbart-Hochsicherheitsschloss mit 2 Schlüsseln ausgestattet. Sie können ebenfalls jeden BTM Tresor auch mit einem Zahlenschloss wählen - komfortabel und sicher. Zu unserer Auswahl an BTM Tresoren mit Fachböden, bieten Ihnen unsere BTM Tresore mit Schubladen größtmöglichen Nutzen in der täglichen Arbeit.
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